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Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte unverändert drei Ausschüsse eingerichtet.

  • Der Prüfungsausschuss trat im Jahr 2024 zu insgesamt einer Sitzung zusammen. Er nahm unter anderem Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss und zu den Prüfungsberichten vor.
  • Der Kredit- und Beteiligungsausschuss trat im Jahr 2024 zu insgesamt elf Sitzungen zusammen. Er befasste sich mit Kredit- und Beteiligungsentscheidungen.
  • Der Personalausschuss trat im Jahr 2024 zu insgesamt einer Sitzung zusammen. Er erörterte Personalangelegenheiten des Vorstandes.

Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden.

Der vorliegende Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.

Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2024 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Björn Kinsky, Uwe Mussack und Ricklef Nagel aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Ricklef Nagel ist wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Im Aufsichtsrat wurde beschlossen, die frei gewordene Stelle nicht wieder zu besetzen, um so die Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates zu reduzieren. Die Wiederwahl der übrigen ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Des Weiteren stellt sich Herr Dr. Bastian Koch vor Ablauf seiner Wahlzeit wieder zur Wahl. Gemäß Satzung § 24 Abs. 3 ist diese vorzeitige Wahl notwendig, um in den vorgeschriebenen Rhythmus zu kommen.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.

Flensburg, 24. April 2025
Der Aufsichtsrat

Vorsitzender
Michael Kohnagel

Michael Kohnagel
Vorsitzender des Aufsichtsrates

Ellen Davids
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates

Mark Böckenholt
Aufsichtsrat

Jörg Friedrichsen
Aufsichtsrat

Björn Kinsky
Aufsichtsrat

Dr. Bastian Koch
Aufsichtsrat

Uwe Mussack
Aufsichtsrat

Ricklef Nagel
Aufsichtsrat

Stephan Nommensen
Aufsichtsrat

Anika Paysen
Aufsichtsrätin

Hajo Schmidt
Aufsichtsrat

Klaus Schween
Aufsichtsrat

Karen Ziegelmann
Aufsichtsrätin

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